Religionsunterricht weiterer Religionsgemeinschaften
- Für folgende weitere Religionsgemeinschaften findet (an ausgewählten Standorten) schulischer Religionsunterricht statt:
- Aleviten
- Jüdische Kultusgemeinden
- Mennoniten-Brüdergemeinden
- Weitere Religionsgemeinschaften sind herzlich eingeladen, sich beim Ministerium für Bildung zu melden, um über Möglichkeiten der Einführung eines Religionsunterrichts ihrer Religion bzw. Konfession zu beraten. Ansprechpartner/in ist N.N., Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz, Telefon: 06131/16-4533
- Entsprechend anerkannter Religionsunterricht:
Für Religionsgemeinschaften, für die kein Religionsuntericht an der Schule eingerichtet ist, besteht die Möglichkeit, Religionsunterricht, der außerhalb der Schule stattfindet, als "entsprechend anerkannt" (nach § 40 Abs. 4 Satz 2 ÜSchO) anerkennen zu lassen. Die Schülerinnen und Schüler sind dann von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die unter Nr. 1. genannte Ansprechpartnerin.