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missio canonica
Religionsunterricht wird durch authentische Vertreter der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt. Die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz (Art. 34) sieht für den Religionsunterricht "eine Bevollmächtigung durch die Kirchen" vor. Katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer besitzen deshalb neben der fachwissenschaftlichen Ausbildung (1. und 2. Staatsexamen) eine ausdrückliche Sendung durch den Bischof, die missio canonica.
Die Erteilung der missio canonica ist im Wesentlichen an zwei Kriterien gebunden:
- Der/die Religionslehrer/in ist bereit, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen.
- Der/die Religionslehrer/in beachtet in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche.
Die Antrags- und Vergabemodalitäten sind von Bistum zu Bistum unterschiedlich.
Staatliche Verträge mit der Katholischen Kirche
- Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Rheinland-Pfalz zur Ergänzung und Änderung der konkordatären Bestimmungen im Land Rheinland-Pfalz
- Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhle vom 14. Juni 1929
- Landesgesetz zu dem Vertrag vom 15. Mai 1973 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Rheinland-Pfalz über Fragen des Schulwesens und der Lehrerfort- und -weiterbildung vom 22. Juni 1973
- Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Erzbistum Köln sowie den Erztümern Limburg, Mainz, Speyer und Trier