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Lehrplanentwicklung und Lehrplankonzept für die Sekundarstufe I

Seit 2012 gilt im Fach Katholische Religion der schulartübergreifende Lehrplan für die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 9/10) in Rheinland-Pfalz. Er ist das Ergebnis der Arbeit einer staatlichen Lehrplankommission, die im Einvernehmen mit der Katholischen Kirche im Jahr 2008 eingerichtet wurde. Ihr Auftrag war es, schulartübergreifend für in einem kompetenzorientierten Rahmenlehrplan die Ziele des Religionsunterrichts und die hierzu erforderlichen Lehr-Lern-Prozesse neu zu beschreiben und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen vorzubereiten. Hierfür lag bereits mit der Veröffentlichung der Kirchlichen Richtlinien zu den Bildungsstandards für Katholische Religion Sekundarstufe I (Mittlerer Bildungsabschluss) ein grundlegendes Kompetenzmodell vor, das von der Lehrplankommission mit Blick auf die Qualitätssicherung und –steigerung im schulischen Religionsunterricht zu nutzen und weiterzuentwickeln war.

Katholische Kirche und Ministerium sahen diese Lehrplanarbeit als erforderlich an, weil der katholische Religionsunterricht angesichts der veränderten religiösen Sozialisation der Kinder und Jugendlichen, der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die verstärkt die Dialogfähigkeit von Schülerinnen und Schülern erfordern, und angesichts der bildungspolitischen Veränderungen (Bildungsstandards, Öffnung von Schule…) vor neuen Herausforderungen steht.

Die Arbeit am Lehrplan fand in einem offenen Prozess statt, an dem neben den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und den Verantwortlichen für den Katholischen Religionsunterricht auch interessierte Religionslehrkräfte teilnehmen konnten, um zu einem ersten Entwurf des Rahmenlehrplans Stellung zu nehmen und die Erfahrungen aus der Unterrichtspraxis einzubringen. So wurde im Rahmen von Studientagen und Gesprächsrunden überprüft, ob das Konzept des Lehrplans der Erreichung der erwünschten Ziele dienlich ist. Eine Anhörung bei Verbänden, Multiplikatoren und Interessensvertretungen ergab weitere Hinweise, die ebenfalls in den Lehrplanentwurf eingearbeitet wurden.

Der Prozess ist nun abgeschlossen und der Rahmenlehrplan liegt nach der Einvernehmensherstellung mit den katholischen Diözesen aus Rheinland-Pfalz vor. Gleichwohl finden weiterhin in den Diözesen Studientage und Workshops statt, auf denen interessierte Kolleginnen und Kollegen Arbeitshilfen zur Umsetzung des Lehrplans entwickeln und diese online zur Verfügung stellen.

Eine DownloadKurzbeschreibung des Lehrplankonzeptes finden Sie hier.

Ergebnisse der Studientage zur interner LinkUmsetzung des Lehrplans finden sie hier.

 

 

Konzept des Lehrplans und der Richtlinie

Download PPT-Präsentation zum Konzept des neuen Lehrplans

DownloadPPT-Präsentation (Kurzfassung)

 

 

 

G8GTS-Richtlinien

Wie für andere Unterrichtsfächer auch untersucht derzeit eine Arbeitsgruppe die Lehrpläne für Sek I und Oberstufe daraufhin, wo inhaltliche Synergien nutzbar sind und entsprechende stufenbezogene Veränderungen und Kürzungen vorgenommen werden können, mit dem Ziel, dies in entsprechenden Richtlinien festzuschreiben.

Die Rückfrage bei den G8GTS-Schulen hat ergeben, dass die Fachkonferenzen in der Übergangszeit mit Hilfe der Richtlinien der Bischöfe und der vorliegenden Lehrpläne Lösungen für ihre Schule finden können.

 

 

Richtlinien zur Adaption des Rahmenlehrplans für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Auch für den Unterricht mit Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll zukünftig der Rahmenlehrplan Katholische Religion für die Sekundarstufe I gelten. Vor diesem Hintergrund entwickelt derzeit eine Arbeitsgruppe Richtlinien zur Adaption des Rahmenlehrplans für diese Schülergruppe. Leitender Gedanke ist dabei, dass der schülerorientierte Ansatz des Lehrplans mit seinem Ausgangspunkt bei den altersbezogenen Entwicklungsaufgaben der Schülerinnen und Schüler eine Umsetzung für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf nicht nur möglich macht, sondern geradezu fordert.

Didaktisch wird es darum gehen, zu den Themenfeldern des Lehrplans differenzierte Zugangswege aufzuzeigen, ausgehend von einem basal-wahrnehmenden Zugang über den konkret-handelnden und den symbolisch-darstellenden bis hin zum abstrakt-begrifflichen. Bei jedem der vier Zugangsweg kann der volle Unterrichtsertrag im Sinne der Grundintention des Themenfeldes erreicht werden. Die Abfolge der Zugangswege signalisiert aufsteigend gelesen eine Steigerung des Abstraktionsgrades, absteigend gelesen eine Zunahme an Erfahrungstiefe. Die Richtlinie soll auf diese Weise ein Instrumentarium bereitstellen, das es ermöglicht, in allen förderpädagogischen Situationen, sei es in einer Förderschule, einer Schwerpunktschule oder einer Regelschule, für alle Schülerinnen und Schüler jeweils einen individuellen Lernweg zu gestalten.

Bis zur Fertigstellung der Richtlinie gelten weiterhin die vorliegenden Förderschulpläne.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Elmar Middendorf. Letzte Änderung dieser Seite am  4. April 2016. ©1996-2021 Bildungsserver Rheinland-Pfalz